Bitte beachten!
- Ferien und unterrichtsfreie Tage im Schuljahr 2025/2026
- Ferienbetreuung
- Krankmeldung und Abwesenheit: Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule kommen kann, teilen Sie uns dies bitte unmittelbar vor Unterrichtsbeginn zwischen 7:00 Uhr bis spätestens 8:30 Uhr per Telefon mit. Die gemeinsame Fürsorgepflicht bedingt eine Mitteilung Ihrerseits über das Fehlen Ihres Kindes am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn telefonisch 07402 – 7918. >> Bitte keine Meldung per E-Mail! << Nur so können wir höchste Verlässlichkeit bieten. Da mittlerweile viele Arztpraxen Gebühren für die Ausstellung eines einfachen Attests erheben, fordern wir lediglich bei langfristigen Erkrankungen eine entsprechende ärztliche Bescheinigung ein.
- Schulmanager-Online-App: Um die Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule zu digitalisieren und damit zu optimieren, setzen wir, wie Sie bereits wissen, die App „Schulmanager“ ein.
https://www.schulmanager-online.de
- Hausaufgaben: Hausaufgaben dienen der Übung und Vertiefung der Unterrichtsinhalte. Deswegen legen wir großen Wert darauf, dass die Kinder die Aufgaben eigenständig bewältigen. Von Ihnen als Eltern wünschen wir uns, dass Sie die Arbeit Ihres Kindes interessiert würdigen. Sie können Ihre Kinder darin unterstützen, konzentriert und sorgfältig zu arbeiten, indem Sie entsprechende Rahmenbedingungen schaffen und Ihr Kind in Alltagssituationen ermutigen, bereits Erlerntes anzuwenden. Sollte bei den Hausaufgaben eine Aufgabe auftauchen, die Ihr Kind überfordert, kann es diese Aufgabe überspringen und sie am Folgetag mit der Lehrerin besprechen. Schreiben Sie bitte dann eine kurze Notiz ins Hausaufgabenheft.
- Elterntaxis, Parksituation Schule, Befahren und Parken an der Haltestelle
Die Verkehrs- und Parksituation rund um die Schule verschärft sich derzeit durch den Kindergartenneubau und die Sanierungsarbeiten am Schulgebäude. Die Lehrerparkplätze nördlich der Schule mussten entfallen. Dies bedeutet mehr Autos entlang des Sportplatzes und auf dem Parkplatz des fit’S-Sportpark. Bitte vermeiden Sie deshalb Fahrten mit privaten PKWs direkt zur Schule, insbesondere Fahrten direkt bis zur Schranke des Schulgeländes. Das Befahren des Schulhofs ist nicht gestattet. Auch dienen die Behindertenparkplätze unmittelbar vor dem Schulhof nicht als Warte- und Rangierzone. Das Parken außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen verschärft die Lage und gefährdet damit die Schülerinnen und Schüler.
Bitte beachten Sie diese Hinweise und tragen Sie damit zur Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler rund um die Schule und auf Ihrem Schulweg bei! - „Kiss-and-bye-Zone“
Um einen reibungslosen und pünktlichen Unterrichtsbeginn gewährleisten zu können, haben wir Vorsorge getroffen und eine „Kiss-and-bye-Zone“ ausgewiesen. Was bedeutet das für Sie? Unterstützen Sie ihr Kind, das Schulleben selbstständig zu bewältigen! Hierzu gehört auch ein selbstständiges Ankommen in Schule und Klassenzimmer, die Begrüßung der Klassenlehrerin, sowie die selbstorganisierte Vorbereitung für den Unterricht. Bitte verabschieden Sie ihr Kind deshalb in der „Kiss-and-bye-Zone“ vor der Schultüre. Ein angebrachtes Schild an der Eingangstüre soll Sie daran erinnern. Ermöglichen Sie damit auch den Lehrkräften einen entspannten und ihren Kindern zugewandten Unterrichtsbeginn. Wichtige Anliegen klären Sie bitte in Ruhe mit der jeweiligen Lehrkraft in einem vereinbarten Gespräch. Nur in begründeten Ausnahmefällen sollten Sie mit ins Schulhaus gehen. - Bus und Busfahrkarte
Der Großteil unserer Schülerinnen und Schüler fährt täglich mit dem Bus. Die Regeln im Bus werden mit Ihren Kindern ausführlich besprochen. Bitte unterstützen Sie uns, indem auch Sie die Regeln mit Ihren Kindern thematisieren und konsequent einfordern. Für den Schulweg Ihres Kindes und damit auch für das Verhalten im und am Bus sind Sie als Eltern verantwortlich.
Das Mitführen der Busfahrkarte im neuen Verkehrsverbund MOVE ist seit letztem Schuljahr vorgeschrieben. Die Buskinder müssen die Karten jedoch nicht den jeweiligen Busfahrern vorzeigen. Schnell geht eine Karte verloren, verstauen sie deshalb die Karte gemeinsam mit Ihrem Kind an einer geeigneten Stelle im Schulranzen. Bedenken Sie, dass bei Verlust der Karte eine Ersatzgebühr von 15 € zu entrichten ist. Bei Fragen rund um die Busfahrkarte wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.
Und wenn der Bus nicht kommt? Dann warten die Kinder etwa 15 min an der Haltestelle. Bei einer Wartezeit darüber hinaus gehen alle wieder zurück nach Hause und nutzen bei einer Verspätung der Busfahrt zur 1. Schulstunde den Schulbus, der die 2. Schulstunde bedient. - Weitergabe von Telefon-Nummern
Den KlassenlehrerInnen stellen wir die Telefon-Nummern und Adressen der Klasse zur Verfügung, welche Sie uns bei der Schulanmeldung mitgeteilt haben. Falls sich Ihre Kontaktdaten ändern, bitten wir um Rückmeldung. Über eine eigens bei den jeweiligen Klassenpflegschaften erstellte Telefonliste können sich alle Eltern der Klasse auch untereinander gut erreichen. Hier entscheiden Sie selbst über die Bekanntgabe personenbezogener Daten. - Ganztagesbetreuung, Kernzeitenbetreuung und Ferienbetreuung
Die Ganztagesbetreuung nach Unterrichtsende steht weiterhin bis 15.35 Uhr zur Verfügung. Die Frühbetreuung wird ebenfalls weitergeführt und umfasst von Montag bis Freitag von 7:00 bis Unterrichtsbeginn. Alle Ortsteile können dieses Angebot nutzen. Bei Interesse erbitte ich Rücksprache unter 07402 – 904206 / Leiter Herr Breivogel täglich ab 11.00 Uhr oder 07402 – 7918 / Schule. Zudem finden Sie alle Informationen, aber auch alle notwendigen Formulare auf unserer informativen Homepage.
- Kleidung und Schulsachen kennzeichnen!
Sehr wichtig ist das Kennzeichnen der persönlichen Dinge. Häufig werden Sachen als „gestohlen“ gemeldet, obwohl diese sehr wohl vorhanden sind. Sie werden von den Kindern nur nicht erkannt. Fundstücke gehören deshalb sehr häufig „niemand“. Markieren Sie bitte auffällig alle Kleidungsstücke und Gegenstände und machen Sie diese Ihrem Kind erkenntlich – gerade jetzt vor dem Winter mit Mütze, Schal, Handschuhen …! Das gilt ganz besonders für Vesperdosen, die häufig liegen bleiben und nicht mehr zugeordnet werden können. - Sprechstunden
Das gemeinsame Bemühen um eine gute schulische Entwicklung Ihrer Kinder kann nur gelingen, wenn Elternhaus und Schule einen engen Kontakt pflegen. Bitte bedenken Sie dabei aber, dass der Zeitpunkt kurz vor dem Unterrichtsbeginn für Gespräche nicht geeignet ist. Melden Sie sich bitte grundsätzlich zur Sprechstunde an, da nur so sichergestellt ist, dass der/die betreffende Lehrer/in nicht zur Vertretung eingesetzt ist. Selbstverständlich stehen wir Ihnen nach Absprache auch zu anderen
- Fundsachenschrank
Im Schulalltag geht schnell etwas verloren! Beachten Sie bei Verlust den Fundsachen-Schrank im Eingangsbereich der Schule. Dort werden alle aufgefundenen Sachen zusammengetragen, wenn diese nicht durch Kennzeichnung zugeordnet werden können. - Pünktlichkeit an der Schule und an der Bushaltestelle
Schüler kommen oft zu früh zur Bushaltestelle und zur Schule und sorgen damit für viel Unruhe. Zu früh ist dabei genauso unbefriedigend wie zu spät.
Das Schulgebäude öffnet 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Zur ersten Unterrichtsstunde um 7:15 Uhr und zur zweiten Stunde um 8:05 Uhr. Ab diesen Zeitpunkten übernehmen Lehrkräfte die Aufsicht über ausgewiesene Aufsichtsbereiche. Vorher werden die Schülerinnen und Schüler nicht beaufsichtigt. Die Aufsichtspflicht liegt in diesem Fall bei Ihnen. - Schulweg, Bushaltestelle, Busregeln
Der Schulweg und der Aufenthalt an den Bushaltestellen erfordern angemessenes Verhalten. Leider halten sich mittlerweile viele Kinder nicht an die in der Schule besprochenen Regeln. Die Kinder – nicht nur die großen – toben, schreien und rennen im Schulbus während der Fahrt und sorgen so für eine unbefriedigende und gefährdende Schulbussituation.
Schulweg ist Elternsache! Bitte unterstützen Sie ihr Kind und die Schule mit Hinweisen auf und Aufklärung über angemessenes Verhalten. - Sport- und Schwimmunterricht
Die Mitnahme von Getränken in die Räumlichkeiten für den Sport- und Schwimmunterricht ist untersagt. Immer wieder gibt es durch ausgelaufene Getränkebehälter erhebliche Verschmutzung in den Umkleide-Räumen. In den Klassenzimmern steht den Kindern nach dem Sport ausreichend Mineralwasser zur Verfügung. Selbst mitgebrachte Getränke können außerhalb der entsprechenden Sport- und Bewegungsräume zu sich genommen werden. Schmuck ist beim Sport eine Gefahrenquelle; vermeiden Sie ihn bitte an den Sport-Tagen. Häufig werden auch Uhren, Kettchen, Ringe, Ohrringe usw. verloren oder vergessen.
Im Schwimmbad besteht keine Bademützenpflicht. Wir machen seit Jahren jedoch bezüglich Trocknung der Haare sehr gute Erfahrungen mit wasserdichten Bademützen, gerade bei Kindern mit langen Haaren.
Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen am Sport- oder am Schwimmunterricht in der 1. Stunde nicht teilnehmen können, haben wegen der „Gleichbehandlung“ dennoch Anwesenheitspflicht. Zudem benötigt die Lehrkraft eine schriftliche Entschuldigung, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Elternbeirat hat sich sehr intensiv damit auseinandergesetzt und diese Festlegung letztlich getroffen. - Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern
Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in begründeten Fällen möglich und muss von den Eltern spätestens drei Schultage vor der angestrebten Beurlaubung beantragt werden. Klassenlehrer können Beurlaubungen bis zu zwei Schultagen vornehmen. Längere Beurlaubungen kann nur die Schulleitung genehmigen.
Die Anträge auf Beurlaubung von Schülern haben in den zurückliegenden Jahren deutlich zugenommen. Sie sind sicher nicht immer zu vermeiden. Es muss aber der strenge Maßstab angelegt werden, welchen der Gesetzesgeber vorschreibt. So zählt § 4 (3) 9. der Schulbesuchs-Verordnung in eindeutiger Weise die anzuerkennenden persönlichen Gründe auf: Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten, Todesfall in der Familie oder Wohnungswechsel. Urlaubs- und Ausflugstage gehören nicht dazu! - Infektionskrankheiten
Bitte beachten Sie die Anlage „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz“ - Läuse und Warzen
Leider sind Läuse und Warzen trotz aller Sorgfalt und Reinhaltung nicht auszuschließen. Die Möglichkeiten zur Ansteckung sind so vielfältig, dass es keinen generellen Schutz geben kann. Bitte informieren Sie die Schule umgehend über einen Befall. Das ist nichts Ehrenrühriges und kann im Alltag leicht jedem passieren. Nur die rasche Mitteilung kann Ausbreitung verhindern. Führen Sie bei Lausbefall die notwendige Behandlung in 3-Tages-Abständen mindestens dreimal durch, da die Nissen (Eier) durch kein Mittel abgetötet werden und erst nach dem Schlüpfen bekämpft werden können. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Läuse nicht sachgerecht angegangen werden und es dadurch erneut zur Ausbreitung kommt. Halten Sie sich bitte in Ihrem eigenen Interesse konsequent an diese Verfahrensweise, obwohl immer wieder fälschlicherweise andere vereinfachende Ratschläge verbreitet werden.
Warzen können (müssen nicht!) ansteckend sein. Bitte klären Sie dies bei Befall beim Hautarzt und informieren Sie uns. Das vermeidet viel Missmut und Verunsicherung. - Freiwillige Schülerzusatzversicherung
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat den mit WGV und BGV geschlossenen Gruppenversicherungsvertrag über Schüler- und Lehrerversicherungen zum Ende des Schuljahres 2018/2019 gekündigt.
Die Gemeinde Dunningen hat als Schulträger einen Gruppenvertrag abgeschlossen und die Beiträge für alle Kinder der Grundschule übernommen. Somit sind alle Kinder der Grundschule über die Gemeinde mit der sogenannten 1€-Schüler-Zusatzversicherung versichert. Diese Schüler-Zusatzversicherung besteht aus drei Bausteinen: Haftpflichtversicherung (Deckt Schäden ab, die der Schüler im Zusammenhang mit dem Schulbesuch Dritten zufügt, sofern anderweitiger Haftpflichtversicherungsschutz nicht besteht. Sie reguliert berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.), die Unfallversicherung (Bietet Leistungen bei Unfällen, die sich im Rahmen des Schulbesuchs ereignen, bei denen der gesetzliche Unfallversicherer jedoch nicht leistungspflichtig ist), Sachschadenversicherung (Deckt Schäden an Sachen, die bei Unfall oder unfallähnlichem Ereignis im Rahmen des Schulbesuchs beschädigt oder zerstört werden. Weitgehender Schutz besteht für Schäden an Brillen, Kontaktlinsen, Zahnspangen und Hörgeräten, die im Sportunterricht getragen wurden: Solche Schäden sind auch dann versichert, wenn kein Unfall oder unfallähnliches Ereignis vorliegt). Schadensmeldungen richten Sie bitte an das Sekretariat der Grundschule. - Ersatz bei beschädigten Schulbüchern
Durch Beschluss der schulischen Gremien gilt die Regelung, beschädigte Bücher zu ersetzen: nach 1
Jahr zu 100 % / nach 2 Jahren zu 75 % / nach 3 Jahren zu 50 % des Preises.
Bitte halten Sie die Kinder zum pfleglichen Umgang an und binden Sie die Schulbücher ein! - „Hector-Kinderakademie“: Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen und Interessen
Die Hector-Kinderakademie bietet auch im Landkreis RW Kurse für Kinder an. Im Internet finden Sie unter www.hector-kinderakademie-rottweil.de entsprechende Informationen und eine aktuelle Kursliste. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die entsprechende Klassenlehrerin. Diese nimmt im Anschluss Kontakt zur schulischen Ansprechpartnerin Frau Fehrenbacher auf. - Förderverein der Grundschule Dunningen in Seedorf e.V.
Der Förderverein macht es sich zur Aufgabe, die Grundschule Dunningen in Seedorf in ihrer pädagogischen Arbeit und bei den organisatorischen und sächlichen Voraussetzungen zu unterstützen. Die Schülerinnen und Schüler werden in den nächsten Tagen einen Informationsflyer mit nach Hause bringen. Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen. Mit Ihrer Mitgliedschaft können Sie unsere schulische Arbeit und damit alle Grundschulkinder unmittelbar unterstützen.
